Personalrat Garching

Willkommen beim Personalrat-Garching der TUM

Auf unseren Seiten möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über unser Gremium und unsere Aufgaben geben.

Unser Gremium besteht aus 19 Mitgliedern, 17 Vertreter der Arbeitnehmer und 2 Beamtenvertreter. Die rechtliche Grundlage für unsere Arbeit ist das Bayerische Personalvertretungsgesetz, kurz BayPVG.

Grundlegend beziehen sich unsere Aufgaben auf die Beschäftigten am Standort Garching, Arbeitnehmer/innen und Beamte/innen, mit Ausnahme der in Artikel 4 Abs. 4 BayPVG genannten Personen. Durch die Schoolsbildung an der TUM verschiebt sich im Moment die Zuständigkeit (siehe Tabelle unten).

Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist die Kontrolle, das geltende Gesetze, Verordnungen, Anordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen angewendet und eingehalten werden.Hierbei sind viele Angelegenheiten, an welchen wir lt. BayPVG zu beteiligen sind, personelle Einzelangelegenheiten wie z.B. Einstellungen, Eingruppierungen, Weiterbeschäftigungen, Höhergruppierungen uvm. Bei Angelegenheiten nach BayPVG, die den Standort Garching betreffen, aber die ZA2 bzw. Hochschulleitung entscheidungsbefugt ist, entscheidet der Gesamtpersonalrat (GPR) nach erfolgter Anhörung des Personalrats Garching.

Ebenso beschäftigen wir uns mit der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Diesbezüglich sind wir auchn bei baulichen Maßnahmen beteiligt. Dazu nehmen wir z.B. an den vom HR6 durchgeführten Begehungen oder an den entsprechenden Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA) und Audits teil.

Ein immer wichtigerer Punkt unserer Arbeit ist die Kontrolle zur Einhaltung des Datenschutzes. Hier geht es uns vor allem um die Vermeidung von Datenerhebungen, wenn hieraus eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle möglich wäre. Grundsätzlich achten wir ebenso auf eine Datensparsamkeit.

Um diese vielfältigen Aufgaben erfüllen zu können, arbeiten wir eng und vertrauensvoll mit den einzelnen zuständigen Stellen der TUM zusammen. Wir möchten Sie hiermit bestärken, sich bei Fragen, Problemen und anderen Angelegenheiten, im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsvertrag, vertrauensvoll an uns zu wenden.

Wir sind zuständig für folgende Beschäftigte (Stand 01.10.2022)

  • TUM School of Natural Sciences
  • TUM School of Computation, Information and Technology
    Department Mathematics
    Department Computer Science
    Department Electrical Engineering
    School Office
  • TUM School of Engineering and Design
    Department Engineering Physics and Computation
    Department Mechanical Engineering
    Department Energy and Process Engineering
    Department Mobility Systems Engineering
    School Office (Zuleitung über den GPR)
  • Zentralinstitute
    Zentralinstitut für Katalyseforschung
    Zentralinstitut für Grundlagen der Halbleiterphysik – WSI
    Center for Functional Protein Assemblies
  • Integrative Research Institutes
    Munich Institute of Integrates Materials, Energy and Process Engineering (MEP)
    Munich Institute of Biomedical Engineering (MIBE)
    Munich Data Science Institute (MDSI)
  • Institute for Advanced Study (IAS)
  • FRM II
  • Radiochemie (RCM)
  • TUM Graduate School (TUMGS) (Zuleitung über den GPR)
  • HR 6 (Zuleitung über den GPR)
  • Teile der ZA 2
  • Teile der ZA 4

Sollten Sie am Standort Garching arbeiten, Ihre Beschäftigungsstelle in der vorgenannten Aufstellung aber nicht genannt werden, beraten wir Sie natürlich trotzdem gerne. Wir würden Sie aber bitten, sich an den Personalrat zu wenden, der für Sie vertretungsrechtlich zuständig ist. Den Personalvertretungen sind im BayPVG ganz klare Zuständigkeiten zugedacht, so dass wir Sie gegebenenfalls gegenüber der Dienststelle nicht vertreten können bzw. dürfen.

Wichtiger Hinweis: Unsere Beratungen stellen keine Rechtsauskünfte dar!